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Mittwoch, den 21. September 2011 um 06:51 Uhr

Statistisches Bundesamt veröffentlicht neue Sterbetafel

Autor:  Joachim Haid

Wie das Versicherungsjournal heute mitteilt, hat das statistische Bundesamt neue Sterbetafeln veröffentlicht. Damit nähert sich die statistische Lebenserwartung dieser Behörde der Sterbetafel der Rentenversicherer (DAV 2004 R) weiter an.

So hat in der DeStatis-Tafel ein 65 jähriger Mann eine statistische Restlebenserwartung von nun 17,3 Jahre und wird damit gute 82 Jahre alt. In der Sterbetafel der Rentenversicherer (DAV 2004 R) hat der gleiche Mann eine statistische Restlebenserwartung von 24,7 Jahre und wird knapp 90 Jahre alt. Bei den 65 jährigen Frauen ergibt die neue DeStatis-Tafel eine Restlebenserwartung von 20,5 Jahren und die DAV 2004 R von 28,4 Jahren. Nach dem statistischen Bundesamt werden 65 jährige Frauen also gute 85 Jahre alt, nach der vorsichtigeren Schätzung der DAV 2004 R gute 93 Jahre.

Das statistische Bundesamt berücksichtigt bei der Ermittlung der Sterbetafel die Daten der "Durchschnittsbürger" die in den letzten 3 Jahren verstorben sind (Quelle: Versicherungsjournal). Der Deutsche Aktuarverband (DAV) muss vorsichtiger kalkulieren, da Rentenversicherer lebenslange Zahlungsversprechen abgeben, wenngleich nicht bei jedem Anbieter ein Versprechen gleich zu 100% nicht zum Nachteil des Kunden abänderbar versprochen bedeuten muss (siehe hier: http://www.softfin.de/index.php/6riesterfragen ). Hinzu kommt, das der DAV eben nicht den "Durchschnittsbürger" berücksichtigt, sondern eben den Bürger, der sich um seine private Altersvorsorge kümmert. Statistisch gesehen haben diese Personen aber eine höhere Lebenserwartung als der Durchschnittsbürger.

Annäherung der Sterbetafeln

Mit der Veröffentlichung der neuen statistischen Sterbetafel nähert sich diese Tafel nun der DAV 2004 R weiter an. Das zeigt, dass entgegen der weitläufigen Meinung einiger Verbraucherschutzmagazine nicht nur der "böse Rentenversicherung" die Schuld daran trägt, dass z.B. bei Riester-Fonds- und -Banksparplänen für den Abschluss der Rentenversicherung bei Rentenbeginn nicht mehr 10% des Sparkapitals abgezogen wird, wie bei Einführung der Riester-Rente geplant (Quelle: Interview mit Walter Riester im Artikel "Die Riester-Illusion" aus Capital März 2011), sondern 25% bis 30% bereits dafür benötigt werden. In mehreren Artikeln haben Verbrauschutzmagazine wie Öko-Test dieses Jahr völlig überrascht festgestellt, das dem so ist und geben den Versicherern die Schuld daran (Quelle: Juli-Ausgabe Öko-Test 2011).

Wie nun aber zu erkennen ist, bestätigt auch das statistische Bundesamt den Anstieg der Lebenserwartung und das eben auch beim "Durchschnitts-Deutschen". Für alle Sparformen der Altersvorsorge, bei denen erst zum Rentenbeginn mit den dann gültigen Spielregeln (Rechnungsgrundlagen, also auch die dann gültigen Sterbetafeln) verwendet werden, erhöht das die Brisanz und die Unkalkulierbarkeit aus heutiger Sicht. Betroffen davon sind z.B. viele Riester-Banksparpläne und -Fondssparpläne aber auch die viele Riester-Bausparpläne die nicht für eine Immobilienfinanzierung sondern für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Aber auch die Rürup-Fondssparpläne können davon betroffen sein, wenn die obligatorische Rentenversicherung erst bei Rentenbeginn in der Zukunft abgeschlossen wird.

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Viel Erfolg

Joachim Haid

Aktualisiert: Mittwoch, den 21. September 2011 um 06:55 Uhr

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